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Kfz-Online-Zulassungsverfahren


Leistungsbeschreibung

Zulassungsvorgänge können größtenteils auch online erledigt werden. Mit Einführung der iKfz-Stufe 4 haben Sie die Möglichkeit, Fahrzeuge jederzeit online abzumelden und die An- oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs vorzunehmen.

Online-Abmeldung

Sie können Ihr Fahrzeug online außer Betrieb setzen. Für die Online-Abmeldung benötigen Sie nur die seit 1. Januar 2015 ausgegebenen Zulassungsplaketten auf Ihrem Kennzeichen sowie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, die mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen sind.

Online-Zulassung

Welche Zulassungsvorgänge sind möglich?

Sie können online folgende Zulassungsvorgänge vornehmen:

  • Neuzulassungen
  • Wiederzulassungen
  • Umschreibungen (mit oder ohne Halterwechsel und mit oder ohne Kennzeichenwechsel)
  • Adressänderungen
  • Abmeldungen

Ablauf der Online-Zulassung

Die Zulassungsanträge werden über das Online-Portal vollautomatisiert durchgeführt und Ihr Antrag wird direkt vom System geprüft und entschieden.

Sie können Ihr Fahrzeug somit nach erfolgreicher Antragstellung sofort in Betrieb setzen, auch ohne die neu ausgestellten Zulassungsdokumente und ohne die Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern. Hierfür müssen Sie am Ende des Online-Zulassungsverfahren den vorläufigen Zulassungsbescheid sowie den vorläufigen Zulassungsnachweis herunterladen und ausdrucken und den Zulassungsnachweis gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Die vorläufigen Bescheide sind längstens 10 Tage gültig. Innerhalb dieser Frist werden Ihnen die neu ausgestellten Fahrzeugdokumente und Zulassungsplaketten durch die Zulassungsbehörde übersandt.

Hinweis: Die Kennzeichenschilder müssen für das „sofortige Losfahren“ ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Online-Funktionen nutzen zu können?

  1. Sie sind im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion. Zur Authentifizierung benötigen Sie ein zertifiziertes Lesegerät oder ein Endgerät mit installierter AusweisApp2 (gilt nicht für Abmeldungen). Ihren Hauptwohnsitz haben Sie im Landkreis Uelzen. Außerdem müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto im Online-Portal angelegt haben. 
    Daneben können auch juristische Personen für sich selbst Anträge stellen. Da auch hier eine Authentifizierung notwendig ist, können Sie sich über das Unternehmenskonto Bund auf Basis des ELSTER-Zertifikates authentifizieren. Wenden Sie sich zur Erstellung eines Unternehmenskontos an https://info.mein-unternehmenskonto.de
    Alternativ besteht die Möglichkeit einer Großkundenschnittstelle für größere Händler mit mindestens 500 Anträgen pro Jahr. Hierüber können Anträge für sich selbst aber auch für Dritte gestellt werden. Informationen erhalten Sie direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt.
  2. Sie nehmen am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment) teil.
  3. Für alle Gebrauchtfahrzeuge gilt: Ihr Fahrzeug wurde nach dem 1. Januar 2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ihre Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind dann mit den erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes (Teil I: Rückseite, Teil II: Vorderseite) versehen. Außerdem müssen die Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP) noch gültig sei (gilt nicht für Abmeldungen).
  4. Für alle Neufahrzeuge gilt: Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II muss mit einem verdeckten Sicherheitscode (Vorderseite) versehen sein. Außerdem muss ihr Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung besitzen. Die Daten der Übereinstimmungsbescheinigung müssen im Zentralen Fahrzeugregister hinterlegt sein - das ist leider noch nicht bei allen Fahrzeugherstellern der Fall.
  5. Für alle Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Umschreibungen (Halterwechsel) benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Außerdem verfügen Sie über ein SEPA-fähiges Girokonto, von welchem die Kraftfahrzeugsteuer abgebucht werden kann.
  6. Für alle Abmeldungen sowie Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel gilt: auf ihren Kennzeichenschildern befinden sich Stempelplaketten, die mit verdeckten Sicherheitscodes versehen sind. Alle nach dem 01.01.2015 verklebten Plaketten haben diese Codes.
  7. Sie haben keine Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen und auch keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände (gilt nicht für Abmeldungen).
  8. Um das Fahrzeug sofort nach Abschluss des Online-Prozesses nutzen zu können, müssen Ihnen die erforderlichen Kennzeichenschilder vorliegen. Sie können sich über unsere Online-Wunschkennzeichensuche im Vorwege ein Kennzeichen reservieren und dann von einer Kennzeichenprägestelle anfertigen lassen.
  9. Abhängig vom jeweiligen Anliegen sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

 

Einschränkungen beim Online-Zulassungsverfahren

  • Die Zulassungen auf minderjährige Personen sind online nicht möglich.
  • Zulassungen auf grüne Kennzeichen oder Wechselkennzeichen können nicht online durchgeführt werden.
  • Die Online-Zulassung ist für zulassungsfreie Fahrzeuge (Leichtkrafträder, Sportanhänger, Arbeitsmaschinen, usw.) nicht möglich. Es können auch keine Fahrzeuge zugelassen werden, die vom Versicherungsschutz befreit sind.
  • Die Eintragung von technischen Änderung im Rahmen der Online-Zulassung ist ebenfalls nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html