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Ferkelbetäubung Sachkundenachweis


Dieser Antrag dient der Beantragung eines Sachkundenachweis zur Betäubung von Ferkeln bei der Ferkelkastration mit Isofluran.

Leistungsbeschreibung

Wer Ferkel bei der Kastration mit Isofluran betäubt, muss sachkundig sein. Die Sachkunde wird durch die zuständige Behörde festgestellt und schriftlich durch den Sachkundenachweis bestätigt. Sachkundig kann nur sein, wer die erforderlichen Nachweise vorlegt und gegen den in den zurückliegenden drei Jahren oder aktuell kein tierschutzrechtliches Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren anhängig ist oder war und kein Zwangsgeld zur Beseitigung festgestellter Verstöße festgesetzt wurde.

    • Nachweis über die Teilnahme an einem anerkannten Sachkundelehrgang
    • Nachweis über die erfolgreich abgelegte theoretische Prüfung
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Praxisphase zur Übung der praktischen Durchführung der Betäubung von Ferkeln zum Zweck der Kastration unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Tierarztes oder einer Tierärztin
    • Nachweis über die erfolgreich abgelegte praktische Prüfung
    • Nachweis über die erforderliche Zuverlässigkeit/Führungszeugnis
    • Nachweis über den Abschluss eines Ausbildungsberufes oder Studienganges, in dem der Umgang mit Ferkeln gelehrt wird, oder die Ausübung einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Ferkelerzeugung, die den Umgang mit Ferkeln umfasst hat (z. B. Kopie des Gesellenbriefes oder des Studienabschlusses oder originale Bescheinigung des landwirtschaftlichen Betriebs über die Tätigkeit)

20 – 125 € (GOVV Nr. V.1.6 )

Der Sachkundenachweis  muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.

§ 6 Abs. 2 FerkBetSachKV