Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises nach § 6 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises nach § 6 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
Ab 1. Januar 2021 ist für das Kastrieren von männlichen Ferkeln eine Schmerzausschaltung zwingend vorgeschrieben. Dazu wurde durch die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung die Möglichkeit geschaffen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schweinehaltungsbetrieben diese Betäubung mittels Isoflurannarkose durchführen können. Dazu ist jedoch zwingend der Nachweis einer Sachkunde notwendig.
Leistungsbeschreibung
Ab 1. Januar 2021 ist für das Kastrieren von männlichen Ferkeln eine Schmerzausschaltung zwingend vorgeschrieben. Dazu wurde durch die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung die Möglichkeit geschaffen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schweinehaltungsbetrieben diese Betäubung mittels Isoflurannarkose durchführen können. Dazu ist jedoch zwingend der Nachweis einer Sachkunde notwendig. Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Sachkundebescheinigung versandt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Teilnahme an einem anerkannten Sachkundelehrgang
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte theoretische Prüfung
- Nachweis über die Teilnahme an einer Praxisphase zur Übung der praktischen Durchführung der Betäubung von Ferkeln zum Zweck der Kastration unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Tierarztes oder einer Tierärztin
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte praktische Prüfung
- Nachweis über die erforderliche Zuverlässigkeit/Führungszeugnis
- Nachweis über den Abschluss eines Ausbildungsberufes oder Studienganges, in dem der Umgang mit Ferkeln gelehrt wird, oder die Ausübung einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Ferkelerzeugung, die den Umgang mit Ferkeln umfasst hat (z. B. Kopie des Gesellenbriefes oder des Studienabschlusses oder originale Bescheinigung des landwirtschaftlichen Betriebs über die Tätigkeit)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Sachkundenachweis muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.
Rechtsgrundlage
6 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung – FerkBetSachkV