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Anmeldebogen für das Verbringen von Tieren in andere Mitgliedsstaaten


Zucht- und Nutztiere dürfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft grenzüberschreitend nur verbracht werden, wenn sie von einer Gesundheitsbescheinigung der Kreisveterinärbehörde begleitet werden. Die Kreisveterinärbehörde untersucht vor einem Transport die Tiere, stellt eine Bescheinigung aus und informiert online mittels TRACES die Empfangsbehörde über den angemeldeten Tiertransport.

Leistungsbeschreibung

Zucht- und Nutztiere dürfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft grenzüberschreitend nur verbracht werden, wenn sie von einer Gesundheitsbescheinigung der Kreisveterinärbehörde begleitet werden. Die Kreisveterinärbehörde untersucht vor einem Transport die Tiere, stellt eine Bescheinigung aus und informiert online mittels TRACES die Empfangsbehörde über den angemeldeten Tiertransport.

  • Ggf. Vorlaufzertifikate
  • Validierung des Empfängers durch die Behörde im Zielland

Anmeldung 48 Stunden Transportbeginn

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