Anmeldebogen für das Verbringen von Tieren in andere Mitgliedsstaaten
Anmeldebogen für das Verbringen von Tieren in andere Mitgliedsstaaten
Zucht- und Nutztiere dürfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft grenzüberschreitend nur verbracht werden, wenn sie von einer Gesundheitsbescheinigung der Kreisveterinärbehörde begleitet werden. Die Kreisveterinärbehörde untersucht vor einem Transport die Tiere, stellt eine Bescheinigung aus und informiert online mittels TRACES die Empfangsbehörde über den angemeldeten Tiertransport.
Leistungsbeschreibung
Zucht- und Nutztiere dürfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft grenzüberschreitend nur verbracht werden, wenn sie von einer Gesundheitsbescheinigung der Kreisveterinärbehörde begleitet werden. Die Kreisveterinärbehörde untersucht vor einem Transport die Tiere, stellt eine Bescheinigung aus und informiert online mittels TRACES die Empfangsbehörde über den angemeldeten Tiertransport.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ggf. Vorlaufzertifikate
- Validierung des Empfängers durch die Behörde im Zielland
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldung 48 Stunden Transportbeginn
Rechtsgrundlage
8 BmTierSSchV