Antrag auf Zulassung und Registrierung eines Viehhandels- oder Transportunternehmens
Antrag auf Zulassung und Registrierung eines Viehhandels- oder Transportunternehmens
Wer gewerbsmäßig mit Nutztieren handelt, diese transportiert oder Sammelstellen betreibt, bedarf einer tierseuchenrechtlichen Zulassung nach der Viehverkehrsverordnung. Für grenzüberschreitend tätige Transport- und Sammelbetriebe ist eine gesonderte Registrierung bzw.. Zulassung erforderlich. Zusätzlich müssen ggf. zusätzlich eine tierschutzrechtliche Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz bzw. eine Zulassung nach der Tierschutztransportverordnung beantragt werden.
Leistungsbeschreibung
Ein Betrieb, der darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in einen anderen Betrieb oder eine andere Einrichtung umzusetzen (Viehhandelsunternehmen), bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde. Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn die Tiere lediglich zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt werden.
Für das das gewerbliche Befördern oder für das Bereitstellen von Fahrzeugen für den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern oder Geflügel benötigt eine tierseuchenrechtliche Zulassung. Diese Zulassung beinhaltet Aspekte Reinigung & Desinfektion Grenzüberschreitend tätige Transportbetriebe benötigen zusätzlich eine Zulassung auf Grund des europäischen Tiergesundheitsrechtsaktes.
Eine Einrichtung, in der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel aus verschiedenen Betrieben für den Handel zusammengeführt werden (Sammelstelle), bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde. Dies gilt nicht für Viehausstellungen, Viehmärkte, die Betriebsstätten eines Dies Viehhandelsunternehmens und Schlachtstätten Betriebe zum Auftrieb von Huftieren und Geflügel, aus denen Tiere in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden oder die Tiere aus einem anderen Mitgliedstaat erhalten, benötigen zusätzlich eine Zulassung auf Grund des europäischen Tiergesundheitsrechtsaktes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise und Unterlagen gemäß Antragsformular
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.