Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises zum Schlachten
Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises zum Schlachten
Jede Person, die ein Tier schlachtet oder tötet muss über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere auf der Rampe oder im Stall betreuen, in die Betäubungseinrichtungen zutreiben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten
Leistungsbeschreibung
Jede Person, die ein Tier schlachtet oder tötet muss über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere auf der Rampe oder im Stall betreuen, in die Betäubungseinrichtungen zutreiben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Sachkundebescheinigung versandt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis Sachkundelehrgang
- Lichtbild
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Sachkundenachweis muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.
Rechtsgrundlage
Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 i. V. m. § 4 Abs. 2 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)