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Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises zum Schlachten


Jede Person, die ein Tier schlachtet oder tötet muss über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere auf der Rampe oder im Stall betreuen, in die Betäubungseinrichtungen zutreiben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten

Leistungsbeschreibung

Jede Person, die ein Tier schlachtet oder tötet muss über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere auf der Rampe oder im Stall betreuen, in die Betäubungseinrichtungen zutreiben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Sachkundebescheinigung versandt.

  • Nachweis Sachkundelehrgang
  • Lichtbild

Der Sachkundenachweis  muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.

Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 i. V. m. § 4 Abs. 2 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)