Beendigung einer Beistandschaft
Beendigung einer Beistandschaft
Eine im Jugendamt eingerichtete Beistandschaft endet u.a., wenn derjenige Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, dies schriftlich verlangt.
Leistungsbeschreibung
Eine im Jugendamt eingerichtete Beistandschaft endet u.a., wenn derjenige Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, dies schriftlich verlangt.
Rechtsgrundlage
§ 1715 Abs. 1 BGB