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Beendigung einer Beistandschaft


Eine im Jugendamt eingerichtete Beistandschaft endet u.a., wenn derjenige Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, dies schriftlich verlangt.

Leistungsbeschreibung

Eine im Jugendamt eingerichtete Beistandschaft endet u.a., wenn derjenige Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, dies schriftlich verlangt.

§ 1715 Abs. 1 BGB