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Trichinenprobenentnahme


Beantragung der schriftlichen Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung von Wildschweinen auf Trichinen.

Leistungsbeschreibung

Wer Wildschweine erlegt und auf Trichinen untersuchen möchte, bedarf der Ermächtigung der Behörde. Für die Übertragung der Trichinenprobenentnahme ist ein gültiger Jagdschein sowie der Nachweis der notwendigen Schulung für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit erforderlich. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Ermächtigung schriftlich und bei Bedarf gleichzeitig Wildursprungsmarken und Wildursprungsscheine übersandt.

Antrag, gültiger Jagdschein, Schulungsnachweis

29,00 € zuzüglich Porto.

§ 4a Tier-LMHV