Baugenehmigung - Antrag
Baugenehmigung - Antrag
Leistungsbeschreibung
Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist unter bestimmten Bedingungen eine Baugenehmigung erforderlich. Die Baugenehmigung wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde - hier dem Landkreis Uelzen - auf Antrag erteilt. Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es allen Vorschriften des öffentlichen Baurechts entspricht. Allerdings können im Einzelfall auch Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden.
Links & Onlinedienste
- Antrag auf Baugenehmigung
- Antrag auf Zulassung bzw. Erteilung einer Abweichung/ Ausnahme/ Befreiung innerhalb eines Genehmigungsverfahrens
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Anlagen
- Bevollmächtigung der Bauherrenvertretung
- Erklärung zur Anerkennung der Festsetzungen des Bebauungsplans
- Rückbauverpflichtungserklärung