Leistungsbeschreibung


Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist unter bestimmten Bedingungen eine Baugenehmigung erforderlich. Die Baugenehmigung wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde - hier dem Landkreis Uelzen - auf Antrag erteilt. Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es allen Vorschriften des öffentlichen Baurechts entspricht. Allerdings können im Einzelfall auch Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden.

Kontakt
  • Amt für Bauordnung und Kreisplanung