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Schlussabnahme - Antrag


Leistungsbeschreibung

Soweit es zur Wirksamkeit der Bauüberwachung erforderlich ist, kann in der Baugenehmigung die Abnahme der baulichen Anlage nach ihrer Fertigstellung (Schlussabnahme) angeordnet werden. Die Abnahme ist durch den Bauherren / die Bauherrin zu beantragen.