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Zulassung bzw. Erteilung einer Abweichung/ Ausnahme/ Befreiung (§ 66 NBauO) - Antrag


Leistungsbeschreibung

Bei einem Bauvorhaben kann es vorkommen, dass einzelne Vorschriften oder Festsetzungen unter Umständen nicht eingehalten werden können. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von diesen Vorschriften oder Festsetzungen zu stellen.

Dieses kann im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen oder auch separat, wenn für die Umsetzung des Vorhabens keine Baugenehmigung erforderlich ist oder diese noch nicht beantragt werden soll.