Zulassung bzw. Erteilung einer Abweichung/ Ausnahme/ Befreiung (§ 66 NBauO) - Antrag
Zulassung bzw. Erteilung einer Abweichung/ Ausnahme/ Befreiung (§ 66 NBauO) - Antrag
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bei einem Bauvorhaben kann es vorkommen, dass einzelne Vorschriften oder Festsetzungen unter Umständen nicht eingehalten werden können. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von diesen Vorschriften oder Festsetzungen zu stellen.
Dieses kann im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen oder auch separat, wenn für die Umsetzung des Vorhabens keine Baugenehmigung erforderlich ist oder diese noch nicht beantragt werden soll.
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.