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Leistungsbeschreibung

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Dazu kann Sie in der Baugenehmigung verlangen, dass Beginn und Ende bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden.