Leistungsbeschreibung


Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Dazu kann Sie in der Baugenehmigung verlangen, dass Beginn und Ende bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden. 

Kontakt
  • Amt für Bauordnung und Kreisplanung