Abbruch / Beseitigung eines Hochhauses oder eines Teils einer baulichen Anlage (§ 60 Abs. 3 NBauO) - Anzeige
Abbruch / Beseitigung eines Hochhauses oder eines Teils einer baulichen Anlage (§ 60 Abs. 3 NBauO) - Anzeige
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Abbruch von Bausubstanz ist baugenehmigungsfrei. Allerdings sind die Beseitigung eines Hochhauses oder der Abbruch eines Teils einer baulichen Anlage der Bauaufsichtsbehörde nach § 60 Abs. 3 NBauO schriftlich anzuzeigen, da hiervon beispielsweise die Standsicherheit des Restgebäudes betroffen sein kann.
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.