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Meldung einer meldepflichtigen Krankheit gemäß §§ 6,8,9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)


Meldung einer meldepflichtigen Krankheit: Meldeformular für Ärzte/Ärztinnen nach §§ 6, 8, 9 IfSG und für Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG

Leistungsbeschreibung

Das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen verfolgt das Auftreten und den Verlauf ansteckender Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten führt es die erforderlichen Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Erkrankung durch und ordnet Schutzmaßnahmen an, die der Unterbrechung von Infektionsketten dienen. Für Ärzte/Ärztinnen besteht gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG, und für Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG gemäß § 34 IfSG eine unverzügliche Meldepflicht zu den krankheits- und personenbezogenen Angaben.