Gesundheitsamt
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Bitte vereinbaren Sie für einen persönlichen Besuch zuvor immer einen Gesprächstermin bei den zuständigen Sachbearbeitenden.
Dienstleistungen
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern (§44ff IfSG)
- Anzeige der erstmaligen Aufnahme des Umgangs mit Krankheitserregern und Veränderungsanzeige, sowie Anzeige der Beendigung oder Wiederaufnahme (§ 49 und § 50 IfSG)
- Terminvergabe Gesundheitsamt
- Meldepflichten zur Ausübung des Hebammenberufs
- Erteilung einer Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
- Anzeige zum Besitz von Polioviren
- Anzeige der erstmaligen Aufnahme des gewerblichen Umgangs mit Krankheitserregern und Veränderungsanzeige, sowie Anzeige der Beendigung oder Wiederaufnahme