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Anzeige zum Besitz von Polioviren


Natürliche oder juristische Personen, die Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, besitzen, haben dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Dazu dient dieses Formular. Die zuständige Behörde​ übermittelt die Angaben unverzüglich an die oberste Landesgesundheitsbehörde, die sie unverzüglich der Geschäftsstelle der Nationalen Kommission für die Polioeradikation am Robert Koch-Institut übermittelt.