Antrag eines Befähigungsnachweises für den Tiertransport
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Der Befähigungsnachweis nach Artikel 17 Absatz 2 VO (EG) Nr. 1/2005 ist eine zwingend vorgeschriebene Bescheinigung für alle Fahrer und Betreuer von Straßenfahrzeugen, auf denen lebende Wirbeltiere (Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Hausgeflügel) transportiert werden. |
Leistungsbeschreibung
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Seit dem 05.01.2008 ist der Befähigungsnachweis gesetzliche Pflicht, um den Schutz und das Wohlergehen von Tieren während des Transports zu gewährleisten. Ohne dieses Dokument dürfen gewerbliche Tiertransporte (im Sinne der Zulassungen nach Art. 10 und Art. 11 der Verordnung) nicht durchgeführt oder begleitet werden. Die Erteilung des Nachweises ist an spezifische berufliche Qualifikationen oder den erfolgreichen Abschluss staatlich anerkannter Lehrgänge gekoppelt. |
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Welche Gebühren fallen an?
15 € bis 150 €
Rechtsgrundlage
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Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) |
Amt/Fachbereich
Amt 39 - Veterinär- und Lebensmittelkontrolle
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