BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Antrag eines Befähigungsnachweises für den Tiertransport

Der Befähigungsnachweis nach Artikel 17 Absatz 2 VO (EG) Nr. 1/2005 ist eine zwingend vorgeschriebene Bescheinigung für alle Fahrer und Betreuer von Straßenfahrzeugen, auf denen lebende Wirbeltiere (Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Hausgeflügel) transportiert werden.

Leistungsbeschreibung

Seit dem 05.01.2008 ist der Befähigungsnachweis gesetzliche Pflicht, um den Schutz und das Wohlergehen von Tieren während des Transports zu gewährleisten. Ohne dieses Dokument dürfen gewerbliche Tiertransporte (im Sinne der Zulassungen nach Art. 10 und Art. 11 der Verordnung) nicht durchgeführt oder begleitet werden. Die Erteilung des Nachweises ist an spezifische berufliche Qualifikationen oder den erfolgreichen Abschluss staatlich anerkannter Lehrgänge gekoppelt.

  • Beruflicher Qualifikationsnachweis (z. B. bisherigen Sachkundenachweis nach § 4 Tierschutztransportverordnung, bisherige Ausbildung z. B. Fleischer, Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt / abgeschlossenes Studium im Bereich Landwirtschaft oder Tiermedizin)
  • Teilnahmebestätigung über den erfolgreich absolvierten Vollsachkunde- oder Ergänzungslehrgang (falls zutreffend)

15 € bis 150 €  

Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport 

Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)

Amt 39 - Veterinär- und Lebensmittelkontrolle